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Donnerstag, 24. April 2008





Neues Tierschutzgesetz


Der Bundesrat will definitiv kein Kampfhunde-Verbot. Aber strengere Vorschriften für Wellensittiche und Meersäuli. Sie dürfen in Zukunft nicht mehr alleine gehalten werden.
Diese Neuerung bringt mich nun in arge Bedrängnis und wirft Fragen auf:
Denn letzthin ist leider eines meiner beiden Meersäuli, vermutlich aus Altersschwäche, gestorben.
Muss ich nun das Zweite (es heisst "Wuschali") töten, weil es alleine nicht mehr gehalten werden darf?
Würde ich ein Junges dazu kaufen, hätte ich in ein paar Monaten, wenn das "Wuschali" stirbt, das gleiche Problem. Ich müsste wieder ein Junges dazu kaufen- und so weiter - endlos.
Dabei möchte ich, nach dem „Wuschali“, gar keine Meerschweinchen mehr.
Gibt es für solche Fälle vielleicht irgendwo "Leihmeerschweinchen"?
Ich habe mir auch überlegt, ob ich meinem „Wuscheli“ vielleicht einen ausgestopften Artgenossen in den Käfig stellen soll. Dem „Wuschali“ würde es vermutlich nicht viel bringen, denn es ist klug und würde sich nicht so leicht übertölpeln lassen. Aber so könnte ich vielleicht einer Anzeige von Denunzianten entgehen. Möglicherweise liesse sich dadurch, ja sogar eine periodische, bundesamtliche Hauskontrolle täuschen.
Natürlich könnte ich mein „Wuschali“ auch freilassen. Aber ich habe Angst, dass es von einem bösen Hund gefressen würde. Das würde mir das Herz brechen.
Gibt es eine Lösung des Problems?




:-)

1 Kommentar :

Anonym hat gesagt…

das ist wieder einmal typisch schweiz...
solche komischen gesetze kommen doch immer wieder... tststs